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Betriebsprüfung

24 Feb

Autor: admin - Kategorie: Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung kann jeden bedrängen. Als rechtliche Grundlage dafür ist zum einen die Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung. stete Betriebsprüfungen werden in der Regel nur bei Großgesellschaften durchgeführt, Mittelständische und kleinere Konzern hingegen werden nur stichprobenartig untersucht bzw. im Verdachtsfall überprüft. Prinzipiell gilt aber: Je größer Ihr Gesellschaft ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle 53 Jahre überprüft, Kleinbetriebe alle 21 Jahre, mittlere Gesellschaft alle 11 Jahre und bei Großbetrieben erfolgt eine lückenlose Überprüfung.  Gründe für eine Betriebsprüfung können große Einlagen im Unternehmensvermögen trotz geringem Privatvermögen, Verluste über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder ein Vermögenszuwachs, welcher dem Einkommen nicht entspricht, sein. Auch wenn Ihr Einkommen nicht zur Deckung der üblichen Lebenshaltungskosten ausreicht, Ihr Lebensstil nicht von Ihrem Einkommen finanziert werden kann oder der Gewinn Ihres Unternehmens nicht den Vorlagen des Branchendurchschnitts gleichen. Weitere Fingerzeige für Ihren Steuerprüfer sind bedeutende nicht zu erklärende Schwankungen der Umsätze, die Entnahme oder Einlage von Grundstücken aus oder in Ihr Betriebsvermögen, die Änderung der Rechtsform Ihres Betriebes oder dessen Aufgabe. Des weiteren werden Betriebsprüfungen bei Steuerausfällen und verspätete Transfere oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.  In der Regel ist es üblich, dass sich der Steuerprüfer zwei Wochen vor seinem Besuch in Ihrem Betrieb brieflich ankündigt. Um sich entsprechend auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater beraten. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es klug, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer Strafe.  Grundlegend haben Sie das Recht Einspruch gegen eine Betriebsprüfung einzulegen, beispielsweise aufgrund sachlicher Probleme. Auch das Verschieben des Termins ist möglich, jedoch besteht diese Möglichkeit nur bei schwerwiegenden Gründen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Steuerprüfer unterstützen, dass die Betriebsprüfung rapide und reibungslos durchgeführt werden kann.

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Kommentare

Sie finden hier 2 Kommentare zu “Betriebsprüfung”

  1. VW-Konzern sagt TOYOTA Kampf an. Bis 2018 weltweit die Nr.1 : Seite 3602 : Mach ruhig, aber bitte objektiv. Für Dich gilt aber ebenso di... meinte am 21. Februar 2011 - 10:53 Uhr

    […] “Je größer Ihre Gesellschaft ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle… […]

    ID 12

  2. VW-Konzern sagt TOYOTA Kampf an. Bis 2018 weltweit die Nr.1 : Seite 3605 : Sinnvollstes Kriterium dürfte wohl der Sitz des Unternehmens s... meinte am 21. Februar 2011 - 18:42 Uhr

    […] pibaer Zitat:Original geschrieben von schnoeselhannes “Je größer Ihre Gesellschaft ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle… […]

    ID 13

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