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Welche Rechtsform wählen?

24 Feb

Autor: admin - Kategorie: Rechtsform

Welche Rechtsform die passende für Ihr gerade gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich allein oder zusammen mit mehreren Partnern selbstständig machen möchten. Konventionelle Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Hiermit haben Sie als Gründer die wenigsten Schwierigkeiten, was die Buchführung und andere Formalitäten angeht. Nur sind Sie in diesem Fall auch einziger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das meint, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Entsprechend verhält es sich bei einer weiteren Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Plan vereinen. Auch hier haften die Inhaber voll, gleichwohl wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen kein so gewaltiges Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung auskosten. Das heisst im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber ausschließlich mit ihrer Firmeneinlage haften. Das privaten Vermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einrichten zu können, braucht es aber eine Mindesteinlage von 25.000 €. Auch muss ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung übernimmt. Bei dieser Rechtsform vertritt vorwiegend nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die bestmögliche für Ihr Unternehmensprojekt. Um eine Kommanditgesellschaft zu einrichten, bedarf man wenigstens zwei Personen. Zudem muss immerhin ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist gerade dann die optimale Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar schon Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern ausschließlich an Gewinn und Verlust.

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